Das Studierendenparlament ist das höchste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft. Es besteht aus maximal 19 Mitgliedern und leistet einen wichtigen Beitrag zur studentischen Selbstverwaltung. Ziel ist eine umfassende Interessenvertretung der Studierendenschaft gegenüber anderen Gremien der Studierendenschaft, der Hochschule sowie nach Außen.
Wahl und Kontrolle des AStA
Eine der wichtigsten Aufgaben betrifft
den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA).
Das StuPa fungiert hier als Wahl- und Kontrollorgan.
Es schreibt offene Positionen im AStA aus,
wählt entsprechende Kandidaten und kontrolliert die Arbeit des AStA.
Haushaltsrecht
Das Haushaltsrecht umfasst sämtliche Entscheidungen,
die das Vermögen der Studierendenschaft betreffen.
Dazu gehört das Beraten und der anschließende Beschluss
über den Haushaltsplan und eventuelle Nachträge.
Beschluss über grundsätzliche Angelegenheiten
Als dritter wichtiger Punkt ist die
Beschlussfassung über grundsätzliche
Angelegenheiten der Studierendenschaft zu nennen.
Dazu gehören beispielsweise die
Satzung der Studierendenschaft,
die Entscheidung über das Semesterticket etc.
Weiteres
Daneben wählt das StuPa die studentischen
Vertreter für die ZQVK (Zentrale Qualitätsverbessserungskomission),
den AKAFÖ Verwaltungsrat, bestätigt die
Geschäftsordnungen der Fachschaftsvertretungen und
des AStA, organisiert die Standort-/Vollversammlungen
und vieles mehr.
Wahl zum StuPa
Die 19 Mitglieder werden einmal jährlich aus
dem Kreise der Studierendenschaft gewählt.
Jedes Mitglied der Studierendenschaft hat
sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht.
Mit Beginn mit der Legislaturperiode 2016/2017
wurde das Wahlsystem von einer Listenwahl auf
eine Personenwahl umgestellt.